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Pflege & §45b 6. August 2026 5 Min. Lesezeit

Was darf eine Haushaltshilfe nach §45b SGB XI leisten – und was nicht?

Putzen, Einkaufen, Begleiten: Der Entlastungsbetrag deckt viele Alltagsaufgaben ab. Wo die Grenze zur Pflege verläuft und welche Leistungen die Pflegekasse nicht übernimmt.

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI finanziert Angebote zur Unterstützung im Alltag. Das ist bewusst breit gefasst – aber es gibt klare Grenzen. Hier die Übersicht.

Das ist abgedeckt

  • Hauswirtschaft: Reinigung von Küche, Bad, Böden, Fenster, Staubwischen
  • Wäsche: Waschen, Aufhängen, Bügeln, Einräumen
  • Einkauf: Lebensmittel, Drogerie, Apotheke, Getränke
  • Kochen: Zubereiten frischer, altersgerechter Mahlzeiten
  • Betreuung: Gespräche, Vorlesen, Spiele, Spaziergänge
  • Begleitung: Arzt, Friseur, Behörde, Familienbesuch
  • Organisation: Post sortieren, Termine erinnern, Ordnung halten

Das ist nicht abgedeckt

  • Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettengänge
  • Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen
  • Handwerkliche Arbeiten, Renovierung, Gartenumbau
  • Reine Krankentransporte
  • Betreuung von Personen ohne Pflegegrad

Für handwerkliche Aufgaben rund ums Haus sind wir trotzdem der richtige Ansprechpartner – diese Leistungen rechnen wir dann privat ab, oft mit Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Warum die Abgrenzung wichtig ist

Rechnet ein Anbieter pflegerische Leistungen über §45b ab, kann die Pflegekasse die Erstattung verweigern. Deshalb dokumentieren wir jede Tätigkeit sauber auf dem Stundenzettel und halten uns strikt an den zulässigen Leistungskatalog.

Unsicher, was in Ihrem Fall geht? Rufen Sie an – wir sagen Ihnen ehrlich, was über die Pflegekasse läuft und was nicht.

Häufige Fragen

Darf eine Haushaltshilfe nach §45b Körperpflege übernehmen?
Nein. Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen, Anziehen oder Medikamentengabe gehören zu den Leistungen eines Pflegedienstes, nicht zum Entlastungsbetrag.
Darf die Haushaltshilfe Fenster putzen?
Ja, Fensterreinigung im normalen Umfang gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung.
Sind Fahrdienste und Arztbegleitung abgedeckt?
Begleitung zu Terminen ist als Alltagsunterstützung abgedeckt. Reine Krankentransporte sind es nicht.
Gilt das auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € steht bereits ab Pflegegrad 1 zu.

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