Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ruhrhilfe24 – Inhaber Dominik Ewert, Amixstraße 28, 45143 Essen. Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Ruhrhilfe24, Inhaber Dominik Ewert (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Entrümpelungen, Umzüge, Haushaltsauflösungen, Garten- und Hausmeisterarbeiten, Kleintransporte sowie haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 45b SGB XI.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungsausführung zustande.

Kostenvoranschläge sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. Mehr- oder Minderleistungen werden gesondert abgerechnet.

§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung des Auftraggebers

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen (u. a. Zugangsmöglichkeiten, Mengen, Besonderheiten, Halte- und Parkmöglichkeiten, Aufzüge, Wertgegenstände) vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Kann eine Leistung wegen unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben, wegen fehlender Halteverbotszonen, wegen nicht zugänglicher Räumlichkeiten oder aus anderen vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht, nicht vollständig oder nur mit Mehraufwand ausgeführt werden, so trägt der Auftraggeber sämtliche hieraus entstehenden Mehrkosten (u. a. Wartezeiten, Anfahrten, Entsorgungskosten).

Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Sammlungen, elektronische Daten, Urkunden) sind vom Auftraggeber vor Leistungsbeginn eigenverantwortlich zu sichern und aus dem Räumgut zu entnehmen. Für versehentlich mitentsorgte oder mittransportierte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

§ 4 Termine, Verzögerungen, höhere Gewalt

Termine gelten als annähernd vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund von Verkehrslage, Wetter, Krankheit, Personalausfall, behördlichen Anordnungen, Streik oder sonstiger höherer Gewalt berechtigen nicht zum Rücktritt und begründen keine Schadensersatzansprüche.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet.

Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Anzahlungen oder Vorkasse zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 € je Mahnung berechnet.

Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 6 Rücktritt und Stornierung

Storniert der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, folgende pauschale Aufwandsentschädigung zu verlangen (Nachweis eines geringeren Schadens durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten):

  • bis 7 Tage vor Termin: 20 % der Auftragssumme
  • ab 3 Tage vor Termin: 50 % der Auftragssumme
  • am Tag der Ausführung / bei Nichtantritt: 80 % der Auftragssumme

Das Recht des Auftragnehmers, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers, eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.

Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt insbesondere für leicht fahrlässig verursachte Schäden an nicht wesentlichen Vertragspflichten, für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung sowie für Schäden, die auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Ursache beruhen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an bereits vorgeschädigten, überalterten, beschädigten oder unsachgemäß befestigten Gegenständen sowie an Böden, Wänden, Türzargen und baulichen Gegebenheiten, sofern diese ohne erkennbares Verschulden des Auftragnehmers beschädigt werden. Für Schäden an besonders empfindlichen Oberflächen (z. B. Parkett, Naturstein, Designböden) wird nur gehaftet, wenn diese vor Leistungsbeginn ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wurden.

Für elektronische Geräte, Datenverluste, Pflanzen, verderbliche Waren, Tiere, Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Sammlerstücke und Kunstgegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern deren Vorhandensein und besonderer Wert nicht vor Leistungsbeginn schriftlich mitgeteilt und gesondert vereinbart wurde.

Bei Umzugsleistungen richtet sich die Haftung ergänzend nach den §§ 451 ff. HGB. Die Haftung des Auftragnehmers ist bei Umzugsgut auf 620,00 € je Kubikmeter Laderaum begrenzt (§ 451e HGB). Eine weitergehende Haftung setzt eine gesonderte schriftliche Wertdeklaration vor Leistungsbeginn voraus.

Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen; äußerlich erkennbare Schäden sind unmittelbar bei Übergabe zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

§ 8 Entsorgung / Eigentumsübergang bei Entrümpelungen

Mit dem Beginn der Räumung geht das Eigentum an sämtlichem zu räumenden Gut auf den Auftragnehmer über, soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich einzelne Gegenstände ausgenommen hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Räumgut nach freiem Ermessen zu verwerten, zu spenden oder zu entsorgen.

Für in geräumten Gegenständen verbliebene Wertsachen, Dokumente oder Datenträger wird keine Haftung übernommen (siehe § 3).

§ 9 Haushaltsnahe Dienstleistungen / § 45b SGB XI

Bei Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI erfolgt die Abrechnung nach den Vorgaben der jeweiligen Landesverordnung (in NRW: AnFöVO NRW). Der Auftraggeber versichert, dass ein anerkannter Pflegegrad besteht und der Entlastungsbetrag bei der zuständigen Pflegekasse verfügbar ist. Wird der Betrag durch die Pflegekasse nicht oder nicht vollständig erstattet, schuldet der Auftraggeber die Vergütung selbst.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat er im Falle des Widerrufs einen anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher mittels eindeutiger Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) an Ruhrhilfe24, Dominik Ewert, Amixstraße 28, 45143 Essen, info@ruhrhilfe24.de, über den Entschluss zum Widerruf informieren.

§ 11 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter /datenschutz.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist Essen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.