Haushaltshilfe §45b SGB XI in Gelsenkirchen
Anerkannte Haushaltshilfe Gelsenkirchen nach §45b SGB XI: 131 € monatlicher Entlastungsbetrag der Pflegekasse für Reinigung, Einkauf und Alltagsbegleitung. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – ohne Eigenanteil.
Gelsenkirchen und direkte Umgebung

Unsere Leistungen im Detail
Alles aus einer Hand – klar, transparent, zum Festpreis.
Wohnungsreinigung
Regelmäßige Reinigung von Küche, Bad, Böden und Fenstern – wie Sie es wünschen.
Einkaufshilfe
Wocheneinkäufe, Apothekengänge und Begleitung auf Wunsch.
Wäsche & Bügeln
Waschen, aufhängen, bügeln und einräumen – zuverlässig.
Alltagsbegleitung
Gesellschaft, Spaziergänge, Behördengänge, Vorlesen.
Kochen & Ernährung
Frische, altersgerechte Mahlzeiten – gemeinsam oder für Sie.
Fahrten & Begleitung
Begleitung zu Arzt, Friseur oder Familienbesuch.
Häufige Fragen
Wird die Haushaltshilfe in Gelsenkirchen von der Pflegekasse übernommen?
Ja. Als anerkannter Anbieter nach §45b SGB XI rechnen wir 131 € pro Monat direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei jedem Pflegegrad 1–5.
Was ist der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?
Personen mit Pflegegrad 1–5 stehen 131 € pro Monat zusätzlich zu, um anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Nicht genutzte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ohne Papierkram.
Bedienen Sie ganz Gelsenkirchen?
Ja, wir sind in Gelsenkirchen und Umgebung aktiv. Rufen Sie uns kurz an – wir prüfen sofort die Verfügbarkeit in Ihrem Stadtteil.
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Ein Anruf, ein Festpreis, ein zuverlässiges Team. So einfach kann es sein.
