Haushaltshilfe · §45b SGB XI · Gelsenkirchen

Haushaltshilfe §45b SGB XI in Gelsenkirchen

Anerkannte Haushaltshilfe Gelsenkirchen nach §45b SGB XI: 131 € monatlicher Entlastungsbetrag der Pflegekasse für Reinigung, Einkauf und Alltagsbegleitung. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – ohne Eigenanteil.

Anerkannt nach §45b SGB XI · direkte Abrechnung · kein Eigenanteil

Gelsenkirchen und direkte Umgebung

Freundliche Haushaltshilfe unterstützt Seniorin zuhause

Unsere Leistungen im Detail

Alles aus einer Hand – klar, transparent, zum Festpreis.

Wohnungsreinigung

Regelmäßige Reinigung von Küche, Bad, Böden und Fenstern – wie Sie es wünschen.

Einkaufshilfe

Wocheneinkäufe, Apothekengänge und Begleitung auf Wunsch.

Wäsche & Bügeln

Waschen, aufhängen, bügeln und einräumen – zuverlässig.

Alltagsbegleitung

Gesellschaft, Spaziergänge, Behördengänge, Vorlesen.

Kochen & Ernährung

Frische, altersgerechte Mahlzeiten – gemeinsam oder für Sie.

Fahrten & Begleitung

Begleitung zu Arzt, Friseur oder Familienbesuch.

Häufige Fragen

Wird die Haushaltshilfe in Gelsenkirchen von der Pflegekasse übernommen?

Ja. Als anerkannter Anbieter nach §45b SGB XI rechnen wir 131 € pro Monat direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei jedem Pflegegrad 1–5.

Was ist der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?

Personen mit Pflegegrad 1–5 stehen 131 € pro Monat zusätzlich zu, um anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Nicht genutzte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nein. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ohne Papierkram.

Bedienen Sie ganz Gelsenkirchen?

Ja, wir sind in Gelsenkirchen und Umgebung aktiv. Rufen Sie uns kurz an – wir prüfen sofort die Verfügbarkeit in Ihrem Stadtteil.

Jetzt kostenlos beraten lassen

Ein Anruf, ein Festpreis, ein zuverlässiges Team. So einfach kann es sein.

Mehr Details: Sehen Sie sich unsere ausführliche Leistungsbeschreibung an – zur Übersicht.