Pflege & §45b 4. August 2026 5 Min. Lesezeit
Abtretungserklärung §45b SGB XI: So rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab
Mit einer Abtretungserklärung rechnet der Dienstleister den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab – ohne Vorkasse. Was drinsteht, wer sie unterschreibt und worauf Sie achten sollten.
Die Abtretungserklärung ist das Formular, das aus dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI eine wirklich bequeme Leistung macht: Sie unterschreiben einmal, und ab dann rechnen wir jeden Einsatz direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Kein Vorstrecken, keine Rechnungen, kein Papierkram.
Was genau steht in der Abtretungserklärung?
- Name, Anschrift und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
- Name der Pflegekasse und der Pflegegrad
- Der Dienstleister, an den der Erstattungsanspruch abgetreten wird
- Der Hinweis, dass die Abtretung auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI begrenzt ist
- Datum und Unterschrift
So läuft es bei Ruhrhilfe24 ab
- Erstgespräch: Wir klären telefonisch Pflegegrad, Bedarf und Wunschtermine.
- Unterlagen: Sie erhalten Abtretungserklärung, Bedarfsermittlung und Stundenzettel – wir füllen alles gemeinsam aus.
- Einsatzstart: Ihre feste Betreuungskraft beginnt, jede Stunde wird auf dem Stundenzettel quittiert.
- Abrechnung: Wir reichen die Nachweise bei der Pflegekasse ein. Sie erhalten keine Rechnung, solange Ihr Budget reicht.
Häufige Stolperfallen
- Falscher Anbieter: Nur nach Landesrecht NRW anerkannte Angebote dürfen über §45b abrechnen. Ruhrhilfe24 ist anerkannt.
- Fehlende Vollmacht: Unterschreibt ein Angehöriger, muss die Vollmacht oder Betreuungsurkunde beiliegen.
- Budget schon vergeben: Läuft parallel ein anderer Anbieter über denselben Topf, ist das Budget schnell aufgebraucht.
- Verfall: Nicht genutzte Beträge verfallen zum 30. Juni des Folgejahres.
Sie möchten starten? Rufen Sie uns an – wir bringen die Unterlagen mit und übernehmen den Schriftverkehr mit Ihrer Pflegekasse.
Häufige Fragen
- Was ist eine Abtretungserklärung nach §45b SGB XI?
- Damit treten Sie Ihren Anspruch auf Erstattung des Entlastungsbetrags an den Dienstleister ab. Der Anbieter rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
- Wer darf die Abtretungserklärung unterschreiben?
- Die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person bzw. der gesetzliche Betreuer. In diesem Fall legen wir eine Kopie der Vollmacht bei.
- Ist die Abtretungserklärung verpflichtend?
- Nein. Ohne Abtretung zahlen Sie unsere Rechnung selbst und reichen sie bei der Pflegekasse ein. Mit Abtretung entfällt dieser Schritt komplett.
- Kann ich die Abtretung widerrufen?
- Ja, jederzeit für zukünftige Leistungen. Bereits erbrachte und abgerechnete Einsätze bleiben davon unberührt.
