131 € Entlastungsbetrag –
wir rechnen direkt ab.
Ruhrhilfe24 ist offiziell anerkannter Anbieter nach §45b SGB XI. Wenn Sie oder Angehörige einen Pflegegrad haben, übernehmen wir Reinigung, Einkauf und Alltagsbegleitung – und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie fallen keine Kosten an.
Aktuell verfügbar in Duisburg, Essen und direkter Umgebung

Unsere Leistungen im Detail
Alles aus einer Hand – klar, transparent, zum Festpreis.
Wohnungsreinigung
Regelmäßige Reinigung von Küche, Bad, Böden, Fenstern – so, wie Sie es sich wünschen.
Einkaufshilfe
Wir erledigen Wocheneinkäufe, Apothekengänge und begleiten Sie auf Wunsch.
Wäsche & Bügeln
Wäsche waschen, aufhängen, bügeln und ordnungsgemäß einräumen.
Alltagsbegleitung
Gesellschaft, Spaziergänge, Behördengänge, Vorlesen – Zeit für Zwischenmenschliches.
Kochen & Ernährung
Gemeinsam oder für Sie – frische, altersgerechte Mahlzeiten.
Fahrten & Begleitung
Begleitung zu Arzt, Friseur oder Familienbesuch.
Häufige Fragen
Was ist der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?
Personen mit Pflegegrad 1–5 stehen 131 € pro Monat zusätzlich zu, um anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Nicht genutzte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen kein Geld verauslagen und keinen Papierkram erledigen.
Wer darf den Entlastungsbetrag nutzen?
Alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad. Wir prüfen mit Ihnen unverbindlich, ob und wie viel Ihnen zusteht.
In welchen Städten bieten Sie das an?
Aktuell in Duisburg, Essen und direkter Umgebung. Andere Städte im Ruhrgebiet auf Anfrage.
Können Angehörige das für ihre Eltern beauftragen?
Ja. Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gerne gemeinsam – bei Ihnen zuhause oder telefonisch.
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Ein Anruf, ein Festpreis, ein zuverlässiges Team. So einfach kann es sein.
