Bedarfsermittlung für die Haushaltshilfe: So finden wir den richtigen Umfang
Vor dem ersten Einsatz klären wir gemeinsam, welche Aufgaben wirklich entlasten. So läuft die Bedarfsermittlung für die Haushaltshilfe nach §45b SGB XI ab – Schritt für Schritt.
Damit die Haushaltshilfe wirklich entlastet, muss klar sein, was gebraucht wird, wie oft und wann. Genau dafür gibt es die Bedarfsermittlung – ein kostenloses Gespräch bei Ihnen zu Hause, bevor der erste Einsatz startet.
Diese Punkte klären wir gemeinsam
- Haushalt: Wohnungsgröße, Böden, Bad, Küche, Fenster, Wäsche
- Einkauf & Besorgungen: Lebensmittel, Apotheke, Post, Behörden
- Betreuung: Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen
- Haustiere und Pflanzen
- Besonderheiten: Allergien, Gehhilfen, Hörgerät, Demenz, Sturzrisiko
- Zugang: Schlüsselübergabe, Klingel, Kontaktperson im Notfall
Wie viele Stunden reichen 131 € im Monat?
Bei üblichen Stundensätzen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag ergeben 131 € rund drei bis vier Einsatzstunden pro Monat. Viele Familien sparen deshalb ein bis zwei Monate an oder kombinieren den Entlastungsbetrag mit privat bezahlten Zusatzstunden. Angesparte Beträge aus dem Vorjahr sind bis zum 30. Juni nutzbar.
Was Sie zum Termin bereitlegen sollten
- Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad
- Versichertenkarte bzw. Versichertennummer
- Ggf. Vollmacht oder Betreuungsurkunde
- Eine Liste der Aufgaben, die Sie am meisten belasten
Nach dem Gespräch
Sie erhalten einen schriftlichen Einsatzplan mit Aufgaben, Rhythmus und fester Betreuungskraft. Erst danach unterschreiben Sie die Abtretungserklärung – ohne Bindung an eine Mindestlaufzeit.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch im Ruhrgebiet.
Häufige Fragen
- Was kostet die Bedarfsermittlung?
- Nichts. Das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause ist kostenlos und unverbindlich.
- Wie lange dauert das Erstgespräch?
- In der Regel 30 bis 45 Minuten. Danach steht der Einsatzplan.
- Muss ein Angehöriger dabei sein?
- Nicht zwingend, es ist aber hilfreich – besonders wenn Angehörige die Organisation übernehmen.
- Kann der Umfang später geändert werden?
- Ja. Wir passen den Plan jederzeit an, wenn sich Ihr Bedarf ändert.
