Kosten einer Haushaltshilfe: Was die Pflegekasse zahlt und was Sie selbst tragen
131 € Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegesachleistungen und Steuerbonus: So finanzieren Sie eine Haushaltshilfe im Ruhrgebiet – mit realistischen Zahlen.
„Was kostet mich das am Ende?“ ist die häufigste Frage am Telefon. Hier die ehrliche Rechnung – ohne Kleingedrucktes.
1. Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich 131 € für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Bei uns bedeutet das rund drei bis vier Stunden Haushaltshilfe im Monat ohne Eigenanteil. Wir rechnen direkt ab.
2. Angespartes Budget nutzen
Nicht abgerufene Beträge bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten. Wer ein Jahr nichts genutzt hat, kann bis zu 1.572 € gebündelt einsetzen – zum Beispiel für eine Grundreinigung oder intensivere Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt.
3. Verhinderungspflege umwidmen
Ab Pflegegrad 2 lässt sich ein Anteil der Verhinderungspflege für Entlastungsangebote verwenden. Das erhöht das nutzbare Budget deutlich. Wir prüfen mit Ihrer Pflegekasse, was in Ihrem Fall möglich ist.
4. Selbst gezahlte Stunden – mit Steuerbonus
Reicht das Budget nicht, buchen viele Familien Zusatzstunden privat. Diese Kosten zählen als haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € im Jahr, mindern direkt Ihre Steuerlast. Wichtig: Rechnung aufbewahren und per Überweisung zahlen, keine Barzahlung.
Beispielrechnung
- Bedarf: 8 Stunden Haushaltshilfe im Monat
- Davon über den Entlastungsbetrag gedeckt: ca. 3,5 Stunden (131 €)
- Rest privat: ca. 4,5 Stunden
- Nach Steuerbonus reduziert sich der Eigenanteil um 20 %
Wir erstellen Ihnen vorab eine transparente Übersicht, was die Kasse trägt und was bleibt. Rufen Sie uns an – die Beratung ist kostenlos.
Häufige Fragen
- Was kostet eine Haushaltshilfe pro Stunde?
- Anerkannte Anbieter im Ruhrgebiet liegen üblicherweise zwischen 35 und 45 € pro Stunde. Solange Ihr Entlastungsbetrag reicht, zahlen Sie davon nichts selbst.
- Zahlt die Pflegekasse die Haushaltshilfe komplett?
- Bis zur Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags von 131 € ja – vorausgesetzt, der Anbieter ist nach Landesrecht anerkannt.
- Kann ich Verhinderungspflege für die Haushaltshilfe nutzen?
- Ab Pflegegrad 2 lässt sich ein Teil der Verhinderungspflege für Entlastungsangebote umwidmen. Wir prüfen das mit Ihrer Pflegekasse.
- Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
- Selbst getragene Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sind mit 20 %, maximal 4.000 € pro Jahr, absetzbar. Sie brauchen dafür Rechnung und Überweisungsbeleg.
