Entlastungsbetrag 131 € nach §45b SGB XI: So nutzen Sie ihn richtig
Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat monatlich 131 € Anspruch. Wir erklären, wofür Sie den Entlastungsbetrag nutzen können, wie die Abrechnung mit der Pflegekasse läuft und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist eine der wichtigsten Leistungen für pflegebedürftige Menschen in Deutschland – und trotzdem lassen ihn jedes Jahr Tausende Familien im Ruhrgebiet ungenutzt verfallen. Dabei stehen Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 monatlich 131 € zu, die die Pflegekasse für Entlastungsleistungen erstattet.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung. Er soll pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftigen ermöglichen, länger selbstständig zu Hause zu leben. Die 131 € werden nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung mit der Pflegekasse abgerechnet.
Wofür kann ich die 131 € nutzen?
- Haushaltshilfe: Putzen, Wäsche, Einkäufe, Fensterreinigung
- Betreuung und Begleitung, z. B. zu Arztterminen
- Alltagsbegleitung, Vorlesen, Gespräche
- Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
Wichtig: Der Anbieter muss von der Pflegekasse als anerkannter Angebotsträger nach Landesrecht NRW zugelassen sein. Ruhrhilfe24 ist genau das – Sie zahlen keinen Cent aus eigener Tasche, solange Ihr Budget reicht.
Nicht genutztes Guthaben verfällt nicht sofort
Ungenutzte Beträge werden bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Wer also 2026 nichts abruft, kann bis Mitte 2027 bis zu 1.572 € pro Jahr ansparen und flexibel einsetzen.
So läuft die Abrechnung mit Ruhrhilfe24
- Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung.
- Wir dokumentieren jede Leistung auf einem Stundenzettel.
- Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie erhalten keine Rechnung.
Häufige Fehler
- Anbieter nicht anerkannt → Kasse zahlt nicht
- Leistungen zu spät eingereicht → Anspruch verfällt
- Kombination mit Pflegegeld unklar → wir beraten kostenlos
Sie wohnen im Ruhrgebiet und möchten den Entlastungsbetrag nutzen? Rufen Sie uns an – wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.
